EmpCo-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die Regionalvermarktung
Online-Infoveranstaltung für Regionalbewegungs-Mitglieder
Ab dem 27. September 2026 gelten mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, Greenwashing einzuschränken und die Anforderungen an die Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten deutlich zu verschärfen. Davon können auch Regionalvermarktungsinitiativen, Regionalmarken, Direktvermarkter, Hofläden, Gastronomiebetriebe und das Ernährungshandwerk betroffen sein.
Viele praktische Fragen sind derzeit noch offen. Um Orientierung zu bieten und Erfahrungen aus der Praxis zusammenzuführen, lädt der Bundesverband der Regionalbewegung e.V. seine Mitglieder herzlich ein zur Online-Infoveranstaltung „EmpCo-Richtlinie: Was kommt auf die Regionalvermarktung zu?“ am Montag, den 03. August 2026 von 10.30 – 12.00 Uhr via zoom. Expertinnen und Experten aus der Praxis berichten über ihre bisherigen Einschätzungen und Erfahrungen im Umgang mit den neuen Anforderungen. Darüber hinaus besteht Gelegenheit zum Austausch über aktuelle Fragen und Herausforderungen in der Regionalvermarktung.
Zur Anmeldung
Die Teilnahme ist exklusiv für Mitglieder des Bundesverbandes der Regionalbewegung e.V. möglich. Denn gerade bei neuen rechtlichen Anforderungen zeigt sich der Mehrwert eines starken Netzwerks: Erfahrungen teilen, Wissen bündeln und gemeinsam Orientierung schaffen.
Jetzt Mitglied werden
Weitere Informationen unter Aktuelles
Viele praktische Fragen sind derzeit noch offen. Um Orientierung zu bieten und Erfahrungen aus der Praxis zusammenzuführen, lädt der Bundesverband der Regionalbewegung e.V. seine Mitglieder herzlich ein zur Online-Infoveranstaltung „EmpCo-Richtlinie: Was kommt auf die Regionalvermarktung zu?“ am Montag, den 03. August 2026 von 10.30 – 12.00 Uhr via zoom. Expertinnen und Experten aus der Praxis berichten über ihre bisherigen Einschätzungen und Erfahrungen im Umgang mit den neuen Anforderungen. Darüber hinaus besteht Gelegenheit zum Austausch über aktuelle Fragen und Herausforderungen in der Regionalvermarktung.
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Die Teilnahme ist exklusiv für Mitglieder des Bundesverbandes der Regionalbewegung e.V. möglich. Denn gerade bei neuen rechtlichen Anforderungen zeigt sich der Mehrwert eines starken Netzwerks: Erfahrungen teilen, Wissen bündeln und gemeinsam Orientierung schaffen.
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Datum & Uhrzeit
03. August 2026
10.30 – 12.00 Uhr
Veranstaltungsort
online via zoom
Bild Kalenderübersicht: © Heinrich Helms / Bundesverband der Regionalbewegung e.V.
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