Nachhaltigkeitsaspekte sind wichtige Elemente in der Kommunikation vieler Regionalvermarktungsinitiativen. Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ – kurz EmpCo – werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig deutlich verschärft. Regionalinitiativen, Regionalmarken, Direktvermarkter, Hofläden, Gastronomiebetriebe und das Ernährungshandwerk sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Regelungen beschäftigen.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ist eine EU-Vorgabe zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing einzuschränken und Kaufentscheidungen transparenter zu machen. Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ sollen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026.
Wie sind Akteure der Regionalvermarktung betroffen?
Viele Akteure der Regionalvermarktung nutzen Aussagen zu Regionalität, Nachhaltigkeit, Tierwohl, Klima oder kurzen Transportwegen, um Produkte oder Initiativen zu beschreiben. Genau diese Aussagen geraten künftig stärker in den Fokus. Betroffen sein können unter anderem Regionalinitiativen, Regionalmarken, Direktvermarktungsbetriebe, Hofläden, Verkaufsstellen, Online-Shops, Wochenmarktstände, Gastronomieangebote, Betriebe mit eigener Produktkennzeichnung sowie Erzeuger- und Vermarktungsinitiativen.
Wer Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteile kommuniziert, muss künftig noch stärker auf eine klare und belegbare Darstellung achten. Pauschale Aussagen sollten vermieden oder konkretisiert werden. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen einer Herkunftsaussage – etwa zur regionalen Erzeugung oder Verarbeitung – und weitergehenden Nachhaltigkeitsaussagen.
Prüfen sollten Sie:
• Verwenden Sie Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen?
• Sind die Aussagen fachlich belegbar und verständlich formuliert?
• Ist klar, worauf sich die Aussage bezieht – auf ein Produkt, eine Produktgruppe, einen Betrieb, eine Marke oder nur auf einzelne Aspekte?
• Gibt es Nachweise, Kriterien oder Kontrollmechanismen?
• Vermitteln Zeichen, Bilder, Farben oder Begriffe möglicherweise weitergehende Nachhaltigkeitsversprechen?
Empfehlenswert ist eine frühzeitige Bestandsaufnahme aller öffentlich sichtbaren Inhalte – etwa Website, Social Media, Flyer, Broschüren, Verpackungen, Etiketten, Speisekarten, Online-Shops und Verkaufsunterlagen. Auch ältere Inhalte sollten geprüft werden, sofern sie nach dem Stichtag weiterhin abrufbar sind.
Die neuen Vorgaben bedeuten nicht, dass regionale Herkunft, regionale Wertschöpfung oder besondere Qualitätsmerkmale künftig nicht mehr kommuniziert werden dürfen. Sie erhöhen jedoch die Anforderungen an Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Belegbarkeit. Wer die eigene Kommunikation rechtzeitig überprüft, kann regionale Stärken weiterhin sichtbar machen – sachlich, transparent und glaubwürdig.
Zahlreiche Unklarheiten
Für viele kleine und mittlere Betriebe bestehen derzeit noch Unsicherheiten in Bezug auf die praktische Anwendung der EmpCo-Richtlinie. Offen ist insbesondere, welche Nachweise künftig im Einzelfall erforderlich sind, wie Aussagen zu Regionalität und kurzen Lieferwegen bewertet werden und welche Anforderungen für Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel gelten.
Auch die Frage, welche Begriffe weiterhin ohne zusätzliche Erläuterung verwendet werden können, welche Auswirkungen sich für bestehende Verpackungen und Werbematerialien ergeben und wie die neuen Vorgaben kontrolliert und durchgesetzt werden, wird viele Betriebe beschäftigen. Mehr Klarheit wird voraussichtlich erst durch weitere Auslegungshilfen, Praxisbeispiele und rechtliche Einordnungen entstehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die eigene Kommunikation frühzeitig zu prüfen und insbesondere öffentlich zugängliche Inhalte im Internet und in den sozialen Medien sorgfältig zu betrachten. So lassen sich mögliche Risiken reduzieren und notwendige Anpassungen rechtzeitig vorbereiten.
Praxisorientierte Leitfäden
Wer sich vertiefend mit den Anforderungen an eine glaubwürdige und rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation beschäftigen möchte, dem empfehlen wir zwei praxisorientierte Leitfäden:
Leitfaden zur EmpCo-Richtlinie der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT)
Kommunikationsleitfaden der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AÖL)
Der Bundesverband der Regionalbewegung e. V. engagiert sich für den Austausch von Wissen und Praxiserfahrungen rund um die neuen Anforderungen. Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben und gemeinsam Lösungen für Herausforderungen zu entwickeln, die zahlreiche Regionalinitiativen und Betriebe betreffen.
Online-Informationsveranstaltung
Zu diesem Thema lädt der Bundesverband der Regionalbewegung e. V. am 3. August 2026 von 10:30 bis 12:00 Uhr zu einer Online-Veranstaltung ein. Expertinnen und Experten aus der Praxis teilen dort ihre Erfahrungen im Umgang mit der EmpCo-Richtlinie und diskutieren aktuelle Fragestellungen aus der Regionalvermarktung.
Die Teilnahme ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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Hinweis: Dieser Beitrag zu EmpCo dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragestellungen zu EmpCo empfiehlt sich eine fachliche oder juristische Prüfung.