Regionalbewegung Mecklenburg-Vorpommern im MV Zukunftsrat

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern hat Manuela Schwesig , Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, ein Expertengremium initiiert, das gemeinsam Konsequenzen aus der Corona-Pandemie ziehen soll.

Der MV-Zukunftsrat ist als Ideengeber und als beratendes Expertengremium der Landesregierung für den nachhaltigen Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft gefragt, betont die Staatskanzlei.

Dörte Wollenberg, Vorsitzende des Landesverbandes Regionalbewegung Mecklenburg-Vorpommern, wurde als eine von 49 Experte*Innen in den Zukunftsrat Mecklenburg-Vorpommern berufen und wird dort Input zum Thema „Chancen einer Regionalisierung und Digitalisierung in der Ernährungswirtschaft“ geben.

Der MV-Zukunftsrat, dem neben Verbandsmitgliedern und Wissenschaftlern, vor allem auch Praktiker aus Unternehmen und Gesellschaft angehören, soll sich Problembenennung, Ideenfindung und Zielformulierungen zu den Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Klimaschutz und Landwirtschaft, Tourismus und Energiewirtschaft, sowie Schutz der Artenvielfalt und der Menschenrechte widmen. Die Experten diskutieren in vier Arbeitsgruppen und kommen monatlich einmal zusammen, ein Ergebnis soll bereits Mitte des Jahres 2021 vorliegen.

Bis zum 29.01.2021 ist die Bürgerbeteiligung möglich
Wer mitmachen will, kann sich unter mv2030.mitdenken.online anmelden. In der Startphase der Online-Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich in die Zukunft des Jahres 2030 zu versetzen und zurückzublicken, was sich in den vergangenen zehn Jahren ganz konkret im eigenen Leben zum Positiven verändert hat. Aus den Antworten werden Fragestellungen für die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung entwickelt, die Anfang 2021 startet. Die 1. Phase der Online-Bürgerbeteiligung läuft noch bis zum 29.01.2021. Der Prozess wird ab dem 08.02.2021 für weitere 4 Wochen mit einer darauf aufbauenden Fragestellung fortgesetzt. Damit entsteht ein immer differenzierter werdender öffentlicher Arbeitsprozess. Alle Antworten werden analysiert. 

So geht es weiter:
Die Erkenntnisse der Online-Bürgerbeteiligung werden im Frühjahr 2021 erstmalig der Landesregierung zugeleitet. Gemeinsam mit den Empfehlungen des MV Zukunftsrates sollen sie Eckpunkte der MV Zukunftsstrategie und Ihrer Fortschreibung bis 2030 bilden. Der Prozess der Online-Bürgerbeteiligung soll hierbei fortlaufend angeboten und weiterentwickelt werden.

ZUKUNFTSBILDER UND EIN ZUKUNFTSPROGRAMM DES MV ZUKUNFTSRATES FÜR DIE JAHRE 2021 - 2030

Stand 19.03.2021

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lobte die Arbeit des MV Zukunftsrates: „Mit den entwickelten Empfehlungen für ein Zukunftsprogramm sowie den Zukunftsbildern hat der MV Zukunftsrat ein bemerkenswertes Dokument vorgelegt, das nahezu komplett ehrenamtlich entstanden ist. Alle Beteiligten einte ein gemeinsames Ziel: Wir wollen gemeinsam die Wirtschaft wieder gut voranbringen. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken und unsere Natur schützen und so uns als Land nachhaltig entwickeln“ betonte die Ministerpräsidentin während der Veranstaltung. Das habe sich auch in einer umfassenden Bürgerbeteiligung widergespiegelt.

Globalisierung, Klimakrise und die Digitalisierung seien große globale Umbrüche und Herausforderungen. Und die Corona-Pandemie habe deutlich gezeigt, wo es Defizite gibt. Schwesig: „Aber es gibt auch gute Chancen und Möglichkeiten für unser Land. Über genau die hat der MV Zukunftsrat mit Interessenvertretern und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, kontrovers und offen, respektvoll und zielorientiert. Herausgekommen sind sehr konstruktive Ideen und Vorschläge.“

Eine davon sei die weitere Entwicklung des Grünen Wasserstoffs. „Der MV Zukunftsrat sieht dabei eine gute Chance für Mecklenburg-Vorpommern, um die Vorreiterrolle bei den Erneuerbaren Energien auszubauen. Er hat angeregt, diesen Standortvorteil zur Erschließung klimafreundlicher Gewerbegebiete und Technologieentwicklung zu nutzen und auszubauen. “Ich freue mich deshalb, dass wir am kommenden Donnerstag das Wasserstoff-Kraftwerk von Apex in Laage in Betrieb nehmen können. Und wir arbeiten schon am nächsten Schritt. Wir wollen mit den Mitteln, die Mecklenburg-Vorpommern im Gegenzug für die Stilllegung des Kohlekraftwerks Rostock erhält, eine Wasserstoff-Forschungsfabrik errichten, indem die Wissenschaft, aber auch Unternehmen Techniken und Methoden zur Marktreife entwickeln können“, so die Regierungschefin.

Mit dem umfangreichen Bericht des MV Zukunftsrates würden sich zunächst die Ministerien, dann das Kabinett befassen, kündigte Schwesig an. Auch dem Landtag würde er zugeleitet. „Ich bin überzeugt, wir haben hier ein gutes Programm für die nächsten zehn Jahre, um Weichen für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns zu stellen. Wir wollen die Ideen nicht in irgendeiner Schublade verschwinden lassen und nicht lange warten, denn die Zukunft beginnt jetzt“, so die Regierungschefin.

Zukunftsprogramm des Zukunftsrates (PDF)

S. 21

NACHHALTIGKEITSÖKONOMIE (LEITTHEMA FÜR WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE)

MV hat bereits heute wirtschaftliche Schwerpunkte in Tourismus, Landwirtschaft und sauberer Energieerzeugung, aber auch besondere Zukunftspotenziale in der Gesundheitswirtschaft, der GreenTech-Industrie, in wissensbasierter Forschung und Dienstleistung sowie in der regionalen Kreislaufwirtschaft. Landschaften und andere natürliche Ressourcen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die aktuelle Landnutzung konkurriert zunehmend mit anderen Zielen: dem Klimaschutz, der Biodiversität und dem Schutz von Böden und Wäldern.

Der Einstieg in eine echte Nachhaltigkeitsökonomie gelingt nur im Zusammenspiel: Für eine nachhaltige Landnutzung müssen unsere natürlichen Ressourcen ganzheitlich in Wert gesetzt werden. Ganzheitlich betrachtet sind sie nicht nur Quelle privatwirtschaftlicher Einkommen, sondern auch und insbesondere Quelle des Gemeinwohls.

Wir müssen unser Wirtschaften so gestalten, dass die zunehmend gestörten Stoffkreisläufe in unserer Landschaft sich erholen und ins Gleichgewicht zurückfinden können. Dies betrifft den Kohlenstoffkreislauf, den Landschaftswasserhaushalt sowie die Nährstoff- und Pestizidbelastung mit allen ihren Auswirkungen. Voraussetzung für den Schutz und die Regeneration natürlicher Ressourcen ist eine Bilanzierung der Ressourcennutzung, die die privaten und sozialen Kosten gemeinsam erfasst. Innerhalb dieses Rahmens können wir neue, nachhaltige Nutzungs- und Geschäftsmodelle sowie grüne Innovationen und saubere Technologien entwickeln. Es gibt vielfältige Formen der nachhaltigen Landnutzung, etwa im Tourismus, in der Landwirtschaft oder im naturbasierten Klimaschutz, der selbst zu einem Wertschöpfungsprozess wird.

Die Nachhaltigkeitsökonomie eröffnet gleichsam Felder für Innovation und neue Wertschöpfung. Sie sollten daher auch industriepolitisch gestaltet werden. Der Europäische Green Deal oder die Nationale Wasserstoffstrategie des Bundes eröffnen auch für MV die Möglichkeit, eine Nachhaltigkeitsökonomie technologisch und industriepolitisch zu einer modernen, innovativen und im Weltmaßstab wettbewerbsfähigen Ökonomie aufzubauen. Neu entstehende Berufsbilder und Forschungsfelder müssen entsprechend entwickelt werden, etwa durch die Einrichtung neuer Studiengänge, die Förderung von Green Economy-Entrepreneurship und die Stärkung der Grundlagenforschung.

ZUKUNFTSBILDER

  • NATUR UND MENSCH: VOM LEBEN IN LANDSCHAFTEN (S. 24)
  • GEMEINSCHAFT DER REGIONEN IN MV: VITALE DÖRFER UND STÄDTE (S. 25)

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN (S. 36 ff)

  • übergeordnete Weichenstellungen (Auszüge)

    • Für die Aufstellung des Landeshaushalts (insb. Ressourcen- und Landnutzung) sowie ab sofort bei Vergabe und Beschaffung werden verbindliche Nachhaltigkeitskriterien formuliert und konsequent angewendet (2021). Nachhaltiges Handeln wird darin zur Norm und nicht-nachhaltiges Handeln begründungspflichtig. Die staatliche und körperschaftliche Verwaltung wird im Sinne nachhaltigen Handelns umgebaut (2021- 2025). Dazu gehört auch, die Autonomie und Handlungsfähigkeit für die kommunale Ebene zu erhöhen und Flächen im öffentlichen Eigentum in Kooperation mit anderen Eigentümer*innen (z.B. Kirchen) in nachhaltige Bewirtschaftung zu überführen.
    • In den Kommunen MVs werden regionale Nachhaltigkeitszentren als Innovation Hubs* und als Knotenpunkte der analogen und digitalen Zusammenkunft und Zusammenarbeit gegründet (2021- 2025).
    • Durch den Dreiklang aus Forschung - Technologie - Gründertum werden die Grundlagen für ein vernetztes Innovationssystem und dynamische, kooperative Wirtschaftsstrukturen gelegt.
    • Förderinstrumente werden besser im Sinne der Zukunftsbilder vernetzt, d.h. sie zielen auf kooperatives Handeln ab, fördern die Verbindung zwischen Stadt und Land und öffnen Raum für kreative Lösungen.
    • Es wird ein Landesklimaschutzgesetz MV im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen verabschiedet.
    • Alle Landesstrategien werden konsequent auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bezogen und strategische Landesziele bei der Gestaltung von mehr Nachhaltigkeit berücksichtigt.

  • spezifische Weichenstellungen (Auswahl)

    • Gründung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für naturbasierten Klimaschutz und Landschaftswasserhaushalt in Kooperation mit Forschungseinrichtungen (2021).
    • Start einer ressortübergreifenden Bildungsoffensive für die Befähigung zum lebenslangen selbstständigen Lernen und Nachhaltigkeitsdenken, zur aufsuchenden Bildung, zum kooperativen, künstlerischen, kulturellen, unternehmerischen, regionalen und digitalen Lernen und zur Stärkung von Familien (2021-2025). Förderung und weiterer Ausbau bestehender Einrichtungen durch einen Masterplan Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)...
    • Förderung von dezentraler Energieerzeugung, -speicherung und -wandlung, Kreislaufwirtschaft, Reststoffverwertung zur Nutzung der Ressourcen und Bioökonomie (2021-2025).
    • Entwicklung und aufgabenbezogene Stärkung der Wasser- und Bodenverbände durch die Novellierung des Gewässerunterhaltungsverbandsgesetzes zu Wasserhaushalts-, Landschafts- und Bodenpflegeverbänden, da ohne diese die Dürrevorsorge und Sanierung des Wasserhaushaltes in MV nicht denkbar sind (2022).
    • Aktivierung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes durch Neuorientierung der Landesforstanstalt auf ökosystemorientierte Waldwirtschaft und Waldumbau (2021).
    • Schaffung von Anreizsystemen (Förderung, Steuererleichterungen) für klimafreundliche Produktionsprozesse und Umwelttechnologien, für nachhaltige Landnutzung und Fischerei, regionale Lebensmittelversorgung, Gesundheits- und Naturtourismus sowie für soziales und kulturelles Engagement innerhalb von Wirtschaftsmodellen (2022). Erarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes MV zur Regulierung von Landspekulation und überhöhter Eigentumskonzentration in einem gesellschaftlichen Beteiligungsprozess (2021).
    • Schaffung von Modellregionen für integrierte, vielfältige Wertschöpfungsnetzwerke an Land und im Meer unter besonderer Berücksichtigung von Genossenschaften, Landnutzung und Handwerk (2021-2025).
    • Verabschiedung eines Strukturwandelstärkungsgesetzes für die Unterstützung bedürftiger Räume und Wirtschaftsfelder, in denen die Transformation besonders entschieden vorangetrieben werden muss (z.B. durch Aufbau neuer Wertschöpfungsketten als Ersatz für emissionsintensive Produktion) (2022).
    • Integration nachhaltiger Bilanzierungsmodelle und Preisbestimmungen (true costs) sowie der Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen in Energieerzeugung und Landnutzung (2021-2030). Anerkennung und Förderung der Zukunftsmärkte Umwelttechnologien (erneuerbare Energien, Kohlenstoff-Senken, Kreislaufwirtschaft, Green IT) und Life Sciences (Gesundheit, Ernährung, Wohlergehen, Biotechnologie, Biochemie) (2021-2025).
    • Stärkung der Biodiversität durch eine Landesinitiative, die das Thema mit Wirtschaft und Technologie, Tourismus, Landwirtschaft und Fischerei verknüpft (2021-2025). Erschließung neuer Finanzierungsmodelle für die Restaurierung von Natur und Landschaft (z.B. die anteilige Nutzung der Kurtaxe oder flächenbezogene Umlagen auf Landeigentümer*innen) (2021). Weiterentwicklung des Landesmarketings im Sinne der Stärken MVs (grüner Tourismus, Gesundheit, Küsten und Moore, lebendige Landschaften) (2021).

  • Handlungsfelder (Auswahl)

    • Aufbau von “Dorfwerken” als Zentren regionaler, generationsübergreifender Produktion und Begegnung, für die Befähigung zu Kooperation und die Vermittlung von u.a. handwerklichen und landwirtschaftlichen Kulturtechniken (Handwerk & “Landwerk”) (2021-2025). Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Interessengruppen in die Gestaltung des Landes durch regionale “Landschaftsräte*”, die die Kooperationsfähigkeit befördern und die Arbeit der neu geschaffenen Wasserhaushalts-, Landschafts- und Bodenpflegeverbände ergänzen (2021-2025).
    • Bildung eines Ministeriums für Land, Wasser und Klima (“Landschaftsministerium”) (2022). Verbindliche Regelung und Umsetzung von Umweltschutz-Aufgaben in einem  Umwelt-Backlog (digitales Ticketsystem für zu erledigende Aufgaben, Zuständigkeiten, Ansprechpartner*innen) (2021-2025). Abschluss ökologischer Zielvereinbarungen durch Landes- und kommunale Unternehmen (2022-2025). Erschließung dauerhafter Finanzierungswege für Boden-, Wasser- und Klimaschutz durch Landes, Bundes- und EU-Mittel. Umsetzung von ressourcenschonendem, nachhaltigem Küstenschutz und Berücksichtigung in der Bau- und Infrastrukturplanung (2021-2025).
    • Förderung der klima- und biodiversitätsfreundlichen Landwirtschaft und Reduzierung von Markteintrittsbarrieren für landwirtschaftliche Betriebe (insb. Genossenschaften und gemeinnützige Rechtspersonen) mit Zielstellung Ökolandbau/Landschaftspflege, um die Fläche mit ökologischer Landwirtschaft zu vergrößern (2021-2025). Ausbau von Veredelungsstufen für landwirtschaftlich produzierte Rohstoffe (z.B. Molkereien, Mühlen, Schlachthöfe und weitere Betriebe des Ernährungshandwerks und der Ernährungsindustrie). Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe (z.B. als klimafreundliche Baustoffe und Naturfaserkunststoffe) (2021-2030). Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für regionale, klimafreundliche und Bio-Produkte durch verpflichtende Abnahme in öffentlichen Einrichtungen. Landesspezifischer Ausbau der ökologischen und klimafreundlichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als Teil der beruflichen Ausbildung (2021-2025).
    • Integration von Nachhaltigkeit und Regionalität in einer digitalen Welt sowie der spezifischen Potenziale von MV (Landwerk, Handwerk, Umwelttechnologien, Life Sciences*) in Wirtschaftsförderprogramme, Wissenstransfer und Nachwuchsförderung (2021-2025).
    • Entwicklung eines Landesprogramms für nachhaltigen Tourismus, um Kooperationsnetzwerke zu schaffen und zu stärken, Biodiversität breiter erlebbar zu machen und das Lohnniveau im Tourismus zu steigern (2021-2025).

  • Instrumente (Auswahl)

    • Erprobung des Umwelt-Backlogs (digitales Ticketsystem für zu erledigende Aufgaben, Zuständigkeiten, Ansprechpartner*innen) zur Erfüllung von Umweltschutz-Aufgaben als Pilotversuch durch zuständiges Fachministerium und Staatskanzlei (2021).
    • Schaffung eines Lehrstuhls und Kompetenzzentrums für Ökologischen Landbau in Anbindung an bestehende Einrichtungen (2021-2025).
    • Förderung der ökologischen Wende in der Landnutzung durch gemeinsame Workshops und Feldtage von Landwirt*innen/Bauernverband, Umweltverbänden, Verwaltung und Wissenschaft (z.B. durch ein gemeinsames “Humus für den Acker”- Programm)(2021-2025).
    • Umsetzung von Aufgaben der Moor- und Gewässerrenaturierung, des Wasserrückhalts, der Landschafts- und Wegepflege durch neu aufgestellte Wasserhaushalts-, Landschafts- und Bodenpflegeverbände als zentrale Dienstleister im ländlichen Raum. Finanzielle Stärkung dieser Akteure für öffentliche Aufgaben durch öffentliche Mittel (2021-2025).
    • Stärkung der Naturparke und Biosphärenreservate als Modellregionen/ Leuchttürme für lebendige Landschaften (Zeitarchive, innovative Landwirtschaft, die Artenvielfalt fördert, Tourismusmagnete, Regionalentwicklung) (2021-2030), wobei dies stärker mit Flächen in öffentlicher Hand verknüpft wird (2021)
    • Etablierung einer Landesplattform für Ökosystemdienstleistungen und nachhaltige Geschäftsmodelle von Land, Wald, Moor, Küste und Meer (2021- 2025). Stärkung und Weiterentwicklung von Vermarktungsmodellen für nachhaltige Produkte aus Landwirtschaft, Fischerei und Jagd sowie Lebensmittelversorgung durch lokale Produzent*innen (2021-2025).
    • Realisierung einer schnellen und zuverlässigen Internet-Verfügbarkeit im ganzen Land (2021-2025).
    • Schaffung des Siegels “Grüner Engel”, um nachhaltige Tourismusangebote aus MV zu fördern (2021-2025).

SCHABLONE FÜR EINE ERFOLGREICHE TRANSFORMATION: (S. 49)

1. systemisch denken: Weichen stellen!
2. in Voraussetzungen denken: Menschen befähigen!
3. in Wechselwirkungen denken: Synergien nutzen!
4. in Pfaden denken: Innovationen auslösen!
5. Kooperation fördern und ermöglichen: Akteure einbinden!
6. in Handlungsprinzipien denken: Werte berücksichtigen!
7. ganzheitlich denken: Sinn herstellen!

DER WEG IN DIE ZUKUNFT - BOTSCHAFTEN DES ZUKUNFTSRATES MV (S. 52)

  • Zukunft beginnt genau jetzt!
  • Wandel ist die Konsequenz eines anderen Handelns!
  • Packt die großen Themen an. Die großen Paradigmenwechsel sind lange bekannt!
  • Beginnen wir mit dem klimaneutralen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Gestalten wir die digitale Gesellschaft, um Digitalisierung zu einer Quelle des sozialen und ökonomischen Fortschritts zu machen.
  • Stärken wir das Gemeinwohl als Kern des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
  • Das alles wird scheitern(!), wenn es nicht gelingt, den politischen Mut aufzubringen, Zukunft unverzüglich und konsequent zu gestalten.

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Kontakt

Sprecherin

Dörte Wollenberg
ELG Mecklenburgische Schweiz eG
Gessin Nr. 7b
17139 Basedow

Tel:039957-299 818
E-Mail: wollenberg@regionalbewegung.de

 

stellvertretende Sprecherin

Dr. Christin Hannemann
Mecklenburger ParkLand
Dalwitz 43
17179 Walkendorf OT Dalwitz

Tel. 038221 – 81 290
E-Mail: info@mecklenburger-parkland.de